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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 616 91511 Ansbach,
Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der
angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung speziell für Mittelfranken
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
30.06.2004 (GVBl. S. 229), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2006 (GVBl. S. 330) wurde das
Widerspruchsverfahren für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2007 probeweise abgeschafft. Die
bisherige Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen, ist daher nicht mehr gegeben.