Dieser Meldeschein ist zu verwenden als
Tagesstempel der Meldebehörde
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung
nach Art. 16 Abs. 4 Meldegesetz
Die Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ist nur dann auszufüllen, wenn damit
weder An- noch Abmeldung verbunden ist; d.h. dass vor und nach der Änderung der
Hauptwohnung die gleichen Wohnungen (mindestens 2) vorhanden sind. Sie ist
abzugeben bei der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung.
Mitteilung von Amts wegen über die Aufgabe
einer außerbayerischen Hauptwohnung
mit Zuzug in eine bisherige bayerische Nebenwohnung, die
dadurch alleinige oder Hauptwohnung wird.
Mitteilung über die Änderung der Staatsangehörigkeit/
Rechtsstellung als Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG
Gemeindeschlüssel (Bitte nicht ausfüllen.)
Gemeindeschlüssel (Bitte nicht ausfüllen.)
(Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
Bisherige Hauptwohnung
(PLZ, Ort, Gemeinde)
(PLZ, Ort, Gemeinde)
Weitere Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk, PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis)
Weitere Wohnung (Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk, PLZ, Ort, Gemeinde, Landkreis)
2
Lfd. Nr.
Familienname (Ehename)
Vornamen
1
2
3
Familienstand
Geschlecht
Geburtsdatum
M
W
1
M
W
2
M
W
3
M
W
4
Staatsangehörigkeit(en)
Religion
Erwerbstätig
nein
ja
1
nein
ja
2
nein
ja
3
nein
ja
4
Meldebehörde
Ort, Datum:
Ort, Datum:
(Dienststempel)
(Unterschrift)
Unterschrift des Meldepflichtigen
1.  Bei Verwendung des Meldescheins als „Mitteilung von Amts wegen über die Aufgabe einer außerbayerischen
    Hauptwohnung” gegebenenfalls die neue alleinige Wohnung.
2.  Nur Wohnungen im Bundesgebiet angeben.
1. Blatt:
Meldebehörde
2. Blatt:
Meldebehörde für weitere
Wohnungen
3. Blatt:
Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung
4. Blatt:
Meldepflichtiger
Datum der Änderung
Neue Hauptwohnung
1,4
4
2
2
4
1
Lfd. Nr.
Lfd. Nr.
Nur ausfüllen bei Änderung der Staatsangehörigkeit(en)
Bisherige Staatsangehörigkeit(en) / Rechtsstellung als Deutscher
4.  Bei Verwendung des Meldescheins als „Mitteilung über die Änderung der Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung
    als Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG” ist bei „Neue Hauptwohnung” die alleinige oder
    Hauptwohnung einzutragen, die Angabe der bisherigen Hauptwohnung entfällt. Diese Mitteilung ist nur von
    der Meldebehörde auszufüllen, die für die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist.
3.  Bei Verwendung des Meldescheins als „Mitteilung von Amts wegen über die Aufgabe einer außerbayerischen
    Hauptwohnung” oder als „Mitteilung über die Änderung der Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung als Deutsche/r
    im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG” entfällt die Unterschrift des Meldepflichtigen.
(Straße/Platz, Hausnummer, Stockwerk)
Bitte das Formular 4 x ausdrucken!
Carl Link / Deutscher Kommunal-Verlag 1503.29 - 3/C  
Mitteilung Hauptwohnungs- / Staatsangehörigkeitsänderung
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Verlagsgenehmigung!