nach  
Rückkehrberechtigung
gültig bis   
ausgestellt von   
Pass / Passersatz
am   
Mutter   
eingetragen bei
Wohnort
Adresse im  Ausland
PLZ
Straße
seit   
Familienstand
Datum
Geschlecht
Geburtsort
Geburtstag
Vorname(n)
frühere Namen
Behörde
Ort
Die Adresse im Ausland wird beibehalten  
nein
ja
Vater
Sonstiges Reisedokument
Vorgesehener Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland (ggf. die Anschrift angeben)?
gültig bis
männlich
weiblich   
getrennt lebend
geschieden
verheiratet   
ledig
Familienname
Geburtsname
Familienname
Geburtsort
Die mit der Ausführung des Ausländergesetzes betrauten Behörden dürfen
zum Zwecke der Ausführung dieses Gesetzes und ausländerrechtlichen
Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben,
soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist.
Hinweis zum Datenschutz:
(§ 86 ff AufenthG).
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsgrund
Ausbildung/Weiterbildung
Erwerbstätigkeit (§18 AufenthG)
aus völkerrechtlichen, humanitären oder
(§17 ff AufenthG)
politischen Gründen (§ 22 ff AufenthG)
Familiennachzug
ehemalige(r) Deutsche(r)
Wiederkehr (§37 AufenthG)
Studium (§ 16 AufenthG)
(§ 27 ff AufenthG)
Antragstellerin/Antragsteller
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Staatsangehörigkeit(en)
auch frühere angeben
7.
8.
verwitwet
in eingetragener Lebenspartnerschaft
9.
10.
Pass
Passersatz
Nummer
11.
Einreise am
13.
mit Visum
ja
nein
seit der Geburt
Haben Sie sich bereits früher in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten?
12.
ja
nein
Wenn ja bitte die Zeiten und Wohnorte angeben:
von
bis
Wohnort
14.
Zugezogen am:
von
15.
Ehegatte/Eingetragene(r) Lebenspartner(in)
Verbleibt die Person im Ausland, sind die Angaben trotzdem erforderlich!
16.
17.
18.
19.
20.
Staatsangehörigkeit
Wohnort
21.
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(§ 38 AufenthG)
Geburtstag
Vorname (n)