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und Kinder
PLZ
Ort
Aufenthaltserlaubnis
Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis
Erteilung einer
Straße / Hausnummer
Wie viele Personen woh-
nen in der Wohnung?
Anzahl der Räume
ausgestellt von
Nummer des Dokumentes
Pass / Passersatz
am
Passersatz
Pass
Mutter
eigener
männlich
weiblich
Geburtsort
auf Erteilung einer
Telefon
Datum
Behörde
Sachbearbeiter
Aktenzeichen
Antrag
Hinweis: Aufenthaltsgesetz § 86 Erhebung personenbezogener Daten
Aufenthaltserlaubnis
- für ein Kind unter 16 Jahren -
1. Angaben zur Person
Name
Staat
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
eingetragen bei Vater
Sonstiges
Reisedokument
Aufenthaltsdauer in Deutschland
Antrag auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Verlängerung einer
Erhebungsbogen zur Prüfung
Aufenthaltserlaubnis
Erteilungsvoraussetzungen
Vorname(n)
Geburtstag
seit der Geburt
seit
2. Angaben zum Vater
Name(n) - auch frühere -
Vorname(n)
Geburtstag
Staatsangehörigkeit
Geburtsort
Aufenthaltstitel
AE befristet
Niederlassungserlaubnis
3. Angaben zur Mutter
Name(n) - auch frühere -
Vorname(n)
Geburtstag
Aufenthaltstitel
Niederlassungserlaubnis
AE befristet bis
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
4. Sicherung des Lebensunter-
haltes der Familie durch
Arbeitslosengeld
Sozialhilfe
selbständige Tätigkeit
unselbständige Tätigkeit
Sonstiges
5. Wohnraum
Größe der Wohnung ca.
m
2
Nettoeinkommen der Familie je Monat
EUR
davon Erwachsene
6. Wohnanschrift
der Aufenthaltsgenehmigung sind. Eine Strafanzeige kann erstattet werden.
Ich versichere / wir versichern, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht
zu haben. Es ist mir / uns bekannt, dass falsche oder unzutreffende Angaben ein Grund für die Ablehnung bzw. den Entzug
Ich / Wir beantragen für das genannte Kind die
Ort
Datum
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Unterschrift des Vaters
Unterschrift der Mutter
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Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden dürfen zum Zweck der Ausführung
dieses Gesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene
Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist. Daten im Sinne von § 3
Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie entsprechender Vorschriften der