Carl Link / Deutscher Kommunal-Verlag
Nr. 6030.02 -11/H -
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Seite 1
Anzeige der Rohbaufertigstellung
An (untere Bauaufsichtsbehörde):
Bei Vorhaben mittlerer Schwierigkeit und bei
Sonderbauten hat der Bauherr die Fertigstellung
des Rohbaus mindestens zwei Wochen vorher
der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen
(Art. 78 Abs. 3 BayBO).
1.
Bauherr
Name:
Vorname:
Telefon (mit Vorwahl):
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
2.
Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
3.
Baugrundstück
Gemarkung:
Flur-Nr.:
Gemeinde:
Straße, Hausnummer:
Verwaltungsgemeinschaft:
Gemeindeteil:
4.
Tag der Rohbaufertigstellung; Baugenehmigung
Tag der Rohbaufertigstellung:
Nr. und Datum der Baugenehmigung:
5.
Bei Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit
Mit der Erstellung der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung (Standsicherheit) gemäß § 10 Abs. 1 SVBau wurde
folgender verantwortlicher Sachverständiger beauftragt:
Name:
Vorname:
Telefon (mit Vorwahl):
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Datum:
Unterschrift des beauftragten verantwortlichen Sachverständigen:
6.
Bei Sonderbauten, bei denen der vorbeugende Brandschutz durch einen verantwortlichen Sachverständigen
bescheinigt wurde:
Mit der Erstellung der Bestätigung, dass das bescheinigte Brandschutzkonzept verwirklicht wurde (§ 13 Satz 1 SVBau), wurde
folgender verantwortlicher Sachverständiger beauftragt:
Name:
Vorname:
Telefon (mit Vorwahl):
Straße, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Datum:
Unterschrift des beauftragten verantwortlichen Sachverständigen:
Ort:
7.
Unterschrift Bauherr
Unterschrift des Bauherrn:
Datum:
Anlage:
Bescheinigung des Bezirkskaminkehrermeisters über die Tauglichkeit der Kamine