Seite 1 von 2
8271.01 (Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln)  - 0515 - Alle Rechte
Carl Link – eine Marke von Wolters Kluwer Deutschland
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Warum müssen beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden?
Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern
und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Von solchen Lebensmittelinfektionen kann gerade bei Vereins- und
Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen schnell ein größerer Personenkreis betroffen sein. Der Leitfaden gibt eine
Orientierungshilfe, sich in diesem sensiblen Bereich richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt
genossen werden können.
Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies
einwandfrei erfolgt.
Durch welche Lebensmittel kommt es häufig zu Infektionen?
In manchen Lebensmitteln können sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren. Dazu gehören
Fleisch und Wurstwaren
Milch und Milchprodukte
Eier und Eierspeisen (insbesondere aus rohen Eiern)
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung (z. B. Sahnetorten)
Fische, Krebse, Weichtiere („frutti di mare“)
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen
Wie können Sie zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen beitragen?
Wer bei einem Fest mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (z. B. über Geschirr und Besteck) in Kontakt kommt, trägt ein hohes Maß
an Verantwortung für die Gäste und muss die folgenden Hygieneregeln genau beachten.
Es muss dabei zwischen gesetzlichen Tätigkeitsverboten und allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln unterschieden
werden:
Gesetzliche Tätigkeitsverbote
Personen mit
Akuter infektiöser Gastroenteritis
(plötzlich auftretender, ansteckender Durchfall, evtl. begleitet von Übelkeit, Erbrechen,
Fieber), ausgelöst durch Bakterien oder Viren
Typhus
oder
Paratyphus
Virushepatitis A
oder
E
(Leberentzündung)
infizierten Wunden
oder einer
Hautkrankheit,
wenn dadurch die Möglichkeit besteht, dass Krankheitserreger in Lebensmittel
gelangen und damit auf andere Menschen übertragen werden können
dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz mit den genannten Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs nicht
umgehen. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arzt die
Erkrankung
festgestellt hat oder aber lediglich entsprechende
Krankheitserscheinungen vorliegen, die einen dementsprechenden
Verdacht
nahe legen.
Gleiches gilt für Personen, bei denen die Untersuchung einer
Stuhlprobe
den Nachweis der Krankheitserreger Salmonellen,
Shigellen, enterohämorrhagischen Escherichia coli-Bakterien (EHEC) oder Choleravibrionen ergeben hat, und zwar auch dann, wenn
diese Bakterien ohne Krankheitssymptome ausgeschieden werden (so genannte „Ausscheider“).
Vor allem folgende Symptome weisen auf die genannten Krankheiten hin, insbesondere wenn sie nach einem
Auslandsaufenthalt auftreten:
Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit Übelkeit, Erbrechen und Fieber
Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen und Verstopfung sind Zeichen für Typhus und Paratyphus
Gelbfärbung der Haut und der Augäpfel weisen auf eine Virushepatitis hin
Wunden und offene Hautstellen, wenn sie gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind
Treten bei Ihnen solche Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt ärztlichen Rat in Anspruch.
Nach amtlichen Muster (UGVMBek vom 02.02.2005, AllMBl . S. 47)